3 - 6 September 2025 - Anmeldungen ab dem 1. Oktober 2024 möglich!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach Einreichung des Anmeldeformulars:-

Der Teilnehmer reicht eine eigenwillige und verbindliche Anmeldung für die Ultra Tour Monte Rosa („die Veranstaltung“) ein, wie sie von der KORA Explore GmbH („die Organisation“) organisiert wird.

Der Teilnehmer versteht die Anforderungen der Veranstaltung und garantiert, dass er über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt.

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, auf alle Rechtsansprüche gegen den Veranstalter oder Veranstalter sowie deren Helfer oder Agenten zu verzichten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn der Veranstalter für zu bauliche Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder der Verletzung konstitutiver Vertragspflichten verantwortlich ist.

Der Teilnehmer erklärt sich bereit, auf anordnung der Organisation Prüfungen und Inspektionen an seiner Person und der obligatorischen Ausrüstung unterzogen zu werden.

Der Teilnehmer kennt, versteht und erkennt die Teilnahmebedingungen und die Regeln und Verordnungen vollständig an. Der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass er die Regeln und Vorschriften vollständig gelesen und verstanden hat.

In Anbetracht der Möglichkeit, an der Veranstaltung teilzunehmen, gewährt der Teilnehmer dem Veranstalter hiermit eine alleinige Lizenz zur Nutzung und Nutzung von Fotos, Bildern, Videos oder anderen Medien, die sich aus der Veranstaltung in der ganzen Welt und in allen Medien ergeben oder mit dieser verbunden sind.

Der Teilnehmer stimmt der Veröffentlichung seines während der Veranstaltung erhaltenen öffentlichen Rankings mit seinem Namen zu.

Mit der Veröffentlichung einer E-Mail-Adresse erlaubt der Teilnehmer dem Veranstalter wissentlich, diese E-Mail-Adresse zu verwenden, um zusätzliche Veranstaltungsinformationen zu senden.

Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheitsrisiken eines Teilnehmers, die in irgendeiner Weise mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind. Es obliegt dem Teilnehmer, sicherzustellen, dass er bei guter Gesundheit ist, und der Teilnehmer garantiert und verpflichtet sich, dies zu tun.

Der Teilnehmer hat seine eigene obligatorische Ausrüstung gemäß den Regeln und Vorschriften zu übernehmen.

Der Teilnehmer akzeptiert, dass die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko erfolgt und dass ein angemessener persönlicher Versicherungsschutz (gültig im Ausland) im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung besteht.

Mit dem Start der Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, dass er keine gesundheitlichen Bedenken kennt, die seine/ihre Teilnahme an der Veranstaltung untergraben würden, und dass sein körperliches Leistungsniveau den Anforderungen entspricht, die ein solches alpines Langstreckenrennen an Körper und Geist richtet.

Der Veranstalter haftet nicht für verlorene Wertsachen, Kleidung oder Ausrüstung.

Der Veranstalter haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf das Ereignis, wenn diese Verzögerung oder dieser Ausfall auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen. Der Veranstalter lehnt ferner jegliche Haftung für Schäden ab, die entstehen können, weil ein Teilnehmer durch gesetzliche Vorschriften und/oder behördliche Anordnungen zur Teilnahme an der Veranstaltung verhindert wird.

Alle Teilnehmer müssen nach der Veranstaltung am Ziel zum Veranstalter den ausgestellten Timing-Chip zurückgeben.

Kosten für Dienstleistungen Dritter, z.B. Rettungsdienste, sind vom Teilnehmer zu tragen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Teilnehmer diese Kosten in Rechnung zu stellen, und der Teilnehmer stellt den Veranstalter für die Kosten frei, die dem Veranstalter im Namen des Teilnehmers entstehen könnten. Es wird dringend empfohlen, eine private Krankenversicherung (gültig im Ausland) zu haben, die Hubschrauberrettung und Patiententransport nach Hause abdeckt.

Jeder Teilnehmer akzeptiert, dass während der Veranstaltung jederzeit Kontrollen der obligatorischen Ausrüstung durchgeführt werden können und das Fehlen einer obligatorischen Ausrüstung zur Disqualifikation führen kann. Der Teilnehmer akzeptiert dafür das Urteil der Organisation.

Jeder Teilnehmer entlastet den Veranstalter von jeglicher Verantwortung für Sach- und Personenschäden, einschließlich Körperverletzung und/oder Tod. Jeder Teilnehmer trägt die gesamte und ausschließliche Verantwortung für Schäden, die an Dritten oder Dritten entstehen. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer gegenüber nicht für Handlungen von Zuschauern oder Dritten an der Veranstaltung haftet.

Der Veranstalter ist berechtigt, mit einem oder allen seinen Rechten und Pflichten auf andere Weise abtreten, zu lizenzieren oder zu handeln.

Diese Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen dem schweizerischen Recht und werden entsprechend ausgelegt. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte der Schweiz ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen zuständig sind, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben.